Luftsicherheitsgesetz
Neueste Informationen zum Antrags- und Zulassungsverfahren zum „Reglementierten Beauftragten“ – gemäß Leitfaden des LBA, Januar 2007.
Hier finden Sie den aktuellen Leitfaden des LBA als PDF.
Das neue Luftsicherheitsgesetz auf Basis der EU-Verordnung 2320/2002 brachte gravierende Veränderungen mit sich. Hiervon betroffen sind alle Beteiligten des Luftfrachttransports.
Um als Reglementierter Beauftragter vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen zu werden, ist unter anderem auch eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz) vorgeschrieben.
Hier finden Sie einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG als PDF.
Die vorläufigen Anträge zum Reglementierten Beauftragten (RB) sind gestellt. Seit dem 01. 02. 2006 sind die neuen Vorschriften in Kraft gesetzt worden. Bis zur endgültigen Anerkennung ist noch viel zu tun.
Das helmut busset Schulungs- & Beratungsunternehmen hilft Ihnen aktiv dabei und bietet folgende Angebote:
Schulungsmaßnahmen Ihres Personals gemäß Leitfaden des LBA, Stand Januar 2007, hierzu gehören:
• Luftsicherheitsbeauftragter beim RB
• Sonstiges Personal beim RB
Alle unsere Angebote bieten wir Inhouse und an allen bedeutenden Frachtflughäfen in Deutschland an. Sie sind auf der Grundlage der behördlichen Bestimmungen entwickelt worden und entsprechen den Musterlehrplänen des BMI und BMVBS.
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an! Wir werden Ihnen gerne helfen.
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