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Unfallmerkblätter!
Das ADR schreibt bei einer kennzeich-nungspflichtigen Gefahrgutbeförderung ein Unfallmerkblatt (schriftliche Weisung) vor.
Diese schriftliche Weisung ist vom Beförderer in der Sprache des Fahrzeugführers bereitzustellen und
an diesen auszuhändigen.
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